LuftVO: Luftverkehrsordnung

Die Luftverkehrsordnung regelt den Betrieb jeglicher Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie gilt also auch für den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen (UAVs). Neben allgemeinen Regeln für Sicht- und Instrumentenflug beinhaltet sie zudem Vorschriften für den Funkverkehr an Flughäfen.
Die LuftVO ist seit 2015 verkleinert und verweist in Teilen auf die „Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung“ der EASA (aus SERA), in der weitere Regeln definiert sind, die im Sinne der Vereinfachung aus den europäischen Regelungen übernommen werden.

Maßeinheiten

Maßeinheiten:

Fuss (ft) = Höhenangabe. 1 ft = 0,305 m
Gallone = Flüssigmaß für Treibstoff. 1 Gal = 3,79 l
Knoten (Kts) = Geschwindigkeit. 1 kts = 1,85 km/h oder 1 Nautische Meile (NM) pro h
Nautische Meile (NM) = Entfernungsangabe. 1 NM = 1,85 km
Pfund (lbs) = Gewichtsangabe. 1 lbs = 0,454 kg

Multicopter

Multicopter: Überbegriff für senkrecht startende unbemannten Luftfahrtsyteme ohne Gleitflugeigenschaften, die im zivilen Umfeld eingesetzt werden – unabhängig von der Anzahl der Propeller.

Multispektralkamera

Multispektralkamera: Mehrere parallele Aufnahmekanäle/Spektralkanäle werden gleichzeitig ausgelöst und erweitern den Farbraum des digitalen Bildes erheblich – bis in die nicht sichtbaren Bereiche. Mit dieser Systematik können Daten in den Bereichen UV-Licht, sichtbares Licht und Infrarot gleichzeitig erfasst werden. Die Technik kommt insbesondere für die Bewertung von Vegetationszuständen in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz. So können für die Düngung, Bewässerung oder die Schädlingsbekämpfung wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Nachtflug

Nachtflug: Der nächtliche Betrieb von Multicoptern wird wie auch die AE auf Länderebene geregelt. In einigen Bundeländern besteht ein generelles Verbot, in anderen sind gegenwärtig folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Besondere Begründung für den Nachtflug
  • Nachweis eines geringen Gefahrenpotential
  • Beleuchtung gemäß SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) sowie Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu §§ 17 und 19 Abs. 7LuftVO))

NfL: Nachrichten für Luftfahrer

NfL: Nachrichten für Luftfahrer. Ergänzungen, technische Änderungen oder Umsetzungsanweisungen werden im Amtsblatt der Luftfahrt, den Nachrichten für Luftfahrer (NFL) alle 14 Tage durch die DFS veröffentlicht. Gerade die Auslegung und Interpretation der Gesetze für den Betrieb von UAV werden in den NFL spezifiziert. Beispielhaft sei hier auf die NfL 1-1023-17 vom 12.05.2017 verwiesen.

Nicken, Querachse

Nicken, Querachse: Die Querachse verläuft quer durch das Fluggerät, beim Multicopter senkrecht zur Längsachse als gedachte Linie, beim Flächenflugzeug meist durch die Mitte der Flügel. Während der Multicopter seitlich in Richtung der Querachse fliegen kann, ist diese Bewegung beim Flächenflugzeug nicht möglich. Das Drehen um die Querachse heißt Nicken (nick/pitch). Bei Multicopter folgt aus dem Nicken eine Beschleunigung oder abbremsen und ist vergleichbar mit dem Seitwärtsflug. Das Flächenflugzeug steigt und sink und ändert seine Geschwindigkeit je nach Antrieb als Folge der Schwerkrafteinflüsse.

NOTAM

Notice to Airmen – kurzfristige Änderungen im Luftraum und Informationen zur Sicherung des Flugverkehrs. Hierbei kann es sich um Hindernisse oder Sicherheitszonen handeln, z.B. wenn ein Turnier für Fesselballone ausgetragen wird und dieser Bereich nicht durchflogen werden darf. Die Deutsche Flugsicherung stellt unter www.dfs-ais eine NOTAM-Liste bereit.

Notfallplanung

Notfallplanung: Die letzte Maßnahme im Falle eines Fehlfunktion oder einer unerwarteten Situation bei einem Drohnenflug ist die Notlandung. Die Notfallplanung sorgt dafür, dass alle beteiligten Personen wissen, welche Maßnahmen im Falle eines Zwischenfalls zu ergreifen sind.

Hilfsfragen zur Notfallplanung

  • Wo lande ich bei einer Fehlfunktion während des Starts?
  • Welche Fläche verwende ich zur Landung während des Fluges?
  •  Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn das UAS außer Sicht gerät?
  •  Welche Kommandos erhalten die Hilfskräfte bei einem Notfall?
  •  Wer ist zu informieren bzw. wo stehen Notfallnummern?

Wer professionell fliegt sollte hier handlungssicher sein. Die Notfallplanung sollte nicht nur theoretisch geplant werden, sondern auch regelmäßig mit allen Beteiligten geübt werden.
Vorsicht beim Notfallplan auf Knopdruck. . Die Return to home (RTH) Funktion ist bei jedem Modell leicht anders. Nur durch Übung und Test kann das Verhalten des Teams und des UAV trainiert und der Schaden im Ernstfall gemindert werden.

Oktokopter

Oktocopter: Multicopter mit acht Propellern.