Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Die aktuelle Fassung der AGB ist über unsere Homepage www.coptercloud.de abrufbar.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungspflichten
1. Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend, im Vorwege ggf. erstellte Preisindikationen sind unverbindlich und können nicht direkt beauftragt werden.
2. Verträge und Änderungen von Verträgen kommen nur zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
3. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge oder Analyseergebnisse der Daten. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen Dritte (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) eingesetzt werden.
4. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen und Bildmaterialien, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
5. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Firmendaten, vertrauliche Informationen einschließlich Film- und Fotoaufnahmen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungserfüllung
1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Starkwind, Hagel, Regen, Blitz, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer, insbesondere erforderlicher Genehmigungen der Behörden oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
2. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
3. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
4. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. CopterCloud setzt für die operative Durchführung der Drohnenflüge vor Ort Subunternehmer ein
6. Die Datenverarbeitung erfolgt zentral in Hamburg, Deutschland
3. Nutzungsrechte
1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Daten, die er uns übergibt, zustehen. Hierzu gehören insbesondere auch Planungsdaten in CAD.
2. Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
3. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen oder in sonstiger Weise zu veräußern.
4. Jede Verwertung der von uns erstellten Leistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Projektplanungen, Demoaufnahmen von Vorab-Befliegungen etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von uns. Eine Überlassung dieser Daten ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
6. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.
7. Im Rahmen der eigenen Verwendung des durch uns erstellten Bildmaterials hat der Kunde eigenverantwortlich sicherzustellen, dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Persönlichkeits- und Urheberrechte).
4. Mitwirkungspflicht der Kunden
1. Unsere Kunden haben uns bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter im erforderlichen Umfang zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Objektbeschreibungen, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist. Auf vorhandene besondere Gefahren im Zusammenhang mit der Befliegung durch Flugdrohnen muss der Kunde aufmerksam machen (Gefahrgüter, bauliche Mängel etc.)
2. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.
5. Vergütungen
1. Alle Preise verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden – es sei denn es wurde vertraglich eine andere Regelung getroffen.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6. Fristen und Termine
1. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
4. Höhere Gewalt (insbesondere Wetterbedingungen, die eine Befliegung unmöglich machen) und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und – sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen – vollständig von unserer Leistungspflicht.
7. Zahlungen
1. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch.
2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
4. Ab Fälligkeitstag stehen uns Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
5. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum.
9. Abnahme
Unsere Kunden haben die von uns vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch uns. Im Anschluss gelten alles Leistungen als angenommen.
9. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
4. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
5. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens sieben Werktage Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
6. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware und Dienstleistung als genehmigt.
7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke, Computer u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
10. Haftung
1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung.
3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
6. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
7. CopterCloud ist nicht haftbar für Produktionsunterbrechung oder Produktionsausfall bei Verlust oder gravierendem technischem Defekt des Fluggerätes.
- Datenschutz
1. Wir dürfen die unserer Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
2. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für alle Leistungspflichten ist Hamburg.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenen Streitigkeiten ist Hamburg.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.14. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.Hamburg, Oktober 2018
Kontakt
CopterCloud | Lelia Miklós
Groß Borsteler Straße 37
22453 Hamburg
Telefon: 040 55 89 16 90
Betriebsbedingungen und technische Daten Multicopter
Das Team CopterCloud und Partner bietet mit Hilfe von fliegenden RC-Kameraplattformen Dienstleistungen im Bereich Luftbild und Video an. Je nach Einsatzzweck werden die Systeme für ihren Einsatz individuell konfiguriert und von sachkundigem Personal bedient. Coptercloud stellt hierzu im Rahmen seiner Dienstleistungen die Crews und das Equipment zur Realisierung der Aufträge zur Verfügung.
Zum Einsatz kommen bei uns Quadro-, Hexa-, und Oktokopter mit verschiedenen Traglasten (Payload). Durch den Einsatz von Elektromotoren sind die Geräte leise und emissionsfrei. Die Fluggeräte werden im Einsatz mit Hilfe mehrerer Personen betrieben und ausschließlich im Sichtflug/LOS (Line of sight) geflogen.
Vorteile dieser Fluggeräte sind: Sie können betrieben werden aus einer Höhe, die selbst größte Kräne nicht mehr erreichen, in Tiefflügen, für die bemannte Helikopter keine Fluggenehmigung erhalten oder die Rotoren zu viele Turbulenzen erzeugen sowie für Kamerafahrten über unwegsames Gelände, das ein Steadicam-Operator nicht überwinden kann (Geröll, Wasser, Schnee).
Personal
Die Mitarbeiter von CopterCloud sowie beauftrage Subunternehmer (Piloten) verfügen über langjährige Projekterfahrung und Branchenexpertise sowie die erforderlichen Qualifikationsnachweise für den Betrieb von Multicoptern.
Bodenstation, Fluggeräte, Funktionen
Allgemeine Ausstattung am Set (nach Bedarf):
- mobile Wetterstation zur Überprüfung/Einschätzung der meteorologischen Limits
- mobile Station zur Videoüberwachung und Kamerasteuerung
- mobile Station für die Flugkontrolle
- mobile PC Einheit zur Konfigurierung des Fluggerätes
- Markierungs- und Absperrmittel der Abflug- und Landezone Intercom
Allgemeine Ausstattung Fluggeräte:
Zur Bordausstattung der fliegenden Systeme gehören GPS gestützte Funktionen für Position Hold- und Coming Home sowie Kreisel-, Kompass- und Luftdruck gestützte Module für die fliegerische Höhen- und Lagesteuerung. Außerdem werden permanent relevante Flug- und Leistungsdaten des Fluggerätes zur Kontrolle zum Boden gesendet. Grundsätzlich werden die Maschinen manuell geflogen, es kann auch eine Flugroute im Vorwege programmiert werden. Dies dient der Arbeitsentlastung des Piloten und des Kameramanns während des Fluges. Der Pilot fliegt jeweils nach Sicht (LOS), die Kontrolle der Videografie für den Kameramann liefert ein Video Downlink.
Projektdurchführung
- Kundenbriefing/Abstimmung – das Briefing des Kunden gehört zur Überprüfung und Einschätzung der fliegerischen Durchführbarkeit durch CopterCloud/Subunternehmer
- Beurteilung der Flugdurchführung Planung zur Flugdurchführung, Beratung des Kunden zu den fliegerischen Limits
- Location Beurteilung des Fluggebietes mittels Locationcheck oder alternativer Mittel
- Payload – Wahl der Sensoren zur Durchführung des Auftrages
- Luftraum – Überprüfung der Luftraumbesonderheiten und ggf. Notams
- Beurteilung der Restrictions und besondere Gefahren
- Auflistung und Einschätzung von individuellen Gefahrenquellen, die bei der Durchführung des Auftrages auftreten können.
- Wetter – Beurteilung der Einflussnahme des Wetters oder anderer örtlicher Gegebenheiten zur Flugdurchführung. Hierbei kommen Fallwinde und besondere Strömungen, die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehen können, zur besonderen Bewertung. Zusätzlich kommen am Flugtag Metars (Wetterbeobachtungsmeldungen) und Tafs (Flugwetterprognose) der umliegenden Stationen zur Auswertung.
- Antrag AE (Aufstiegserlaubnis) – AE`s werden ggf. unter Zuhilfenahme der o.g. Ausgangs-voraussetzungen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt. Bei Flügen von nicht öffentlichen Grundstücken, muss die Genehmigung des Eigentümers vorhanden sein.
Produktion
Durchführung des Flug- und Videoauftrages anhand der in den o.g. Punkten festgelegten Rahmenbedingungen.
Es ist zu beachten, dass geplante Einsätze auch ggf. kurzfristig nicht durchgeführt werden können, wenn die genannten äußeren Rahmenbedingungen (z.B. Wetter), die Sicherheit oder gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden können. CopterCloud, bzw. der Pilot treffen in diesem Fall die letzte Entscheidung. Bis dahin entstandene Kosten gemäß Angebot oder Absprachen sind dabei trotzdem fällig. CopterCloud ist nicht haftbar für Produktionsunterbrechungen bei Verlust oder gravierendem technischem Defekt des Fluggerätes.
Betriebsbedingungen und Betriebsgrenzen
- Flüge bei Wind bis max. 10-14m/s
- Keine Flüge über Menschenansammlungen
- Keine Flüge bei zu starkem Regen
- Keine Flüge bei Schneefall oder Hagel
- Individuelle Limits gemäß der aktiven Aufstiegserlaubnis, (lokale) Flugregeln / Lufträ Zur Beachtung und zur Luftraumbeobachtung kommen die allgemeinen Regeln des deutschen VFR Fluges zur Anwendung (LuftVG und LuftVO). Grundlage zur Flugdurchführung sind auch die aktuellen ICAO Luftfahrerkarten und die AIP (Aeronautical Information Publication).
- -Flüge innerhalb von Kontrollzonen werden gemäß den Luftverkehrskontrollfreigaben der jeweils zuständigen Flugsicherung (DFS) durchgeführt. Diese werden ggf. telefonisch vor dem Flug beim Tower eingeholt. In Kontrollzonen (CTR) werden von der DFS nur Luftverkehrskontrollfreigaben erteilt, wenn das Wetter den speziellen Sichtflugbedingungen für CTR’s entspricht (Bodensicht 5km, Wolkenuntergrenze 1500ft), bzw. keine anderen aktuellen Ereignisse eine Freigabe verhindern).
Sicherheit / Redundanzen
Die Sicherheit am Set und im Luftraum stehen immer vor der Projektdurchführung. Wichtige Systeme zum Betrieb sind redundant ausgelegt. Vor jedem Einsatz werden die Fluggeräte einer eingehenden Vorflugkontrolle nach Checkliste unterzogen. Im Fokus stehen hierbei:
- Sitz und Halt wichtiger Schraubverbindungen
- Funktionsüberprüfung aller elektrischen Systeme
- Überprüfung der Propeller
- Reichweitenüberprüfung der RC Anlage
- Weight and Balance
- Berechnung der Density Altitude und daraus resultierende maximale Beladung
- Montage/Überprüfung Payload
Versicherungen
Die Multicopter der durch CopterCloud beauftragten Subunternehmer besitzen alle eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und sind gegen Personen- und Sachschäden versichert. Diese Versicherung ist im Mietpreis mit inbegriffen und gilt Europaweit.
Transport
Beim Transport des Equipments zum Einsatzort mit dem Flugzeug fallen in der Regel Gebühren für Übergepäck an. Inklusive Transportkisten wiegt das komplette Setup zwischen 50-70Kg. Spezielle Regeln der IATA oder/und der Fluggesellschaften gibt es auch beim Lufttransport der sehr leistungsfähigen Lipo Flugbatterien. In speziellen Fällen kann es vorkommen, dass diese Lipo Batterien gesondert per Luftfracht oder auf dem Landweg vorab geschickt werden müssen oder aber nur eine sehr limitierte Menge mitgenommen werden kann.