TÜV Nord – Leiterinspektion
Als „Befähigte Person für die Überprüfung von Leitern und Tritten“ (gemäß BetrSichVO und DGUV Information 208-016) unterstützen wir Sie bei der Leiterinspektion gemäß Ihrer Betriebsvorschriften und Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.