TÜV Nord – Leiterinspektion

Als “Befähigte Person für die Überprüfung von Leitern und Tritten” (gemäß BetrSichVO und  DGUV Information 208-016)  unterstützen wir Sie bei der Leiterinspektion gemäß Ihrer Betriebsvorschriften und Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”.

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