Neuregelung zur Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
Neuregelung in der LuftVO für UAVs – es ändern sich einige wichtige Punkte –
Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten
Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten
Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Quelle und Download: https://www.dfs.de/
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