Neuregelung zur Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen

Neuregelung in der LuftVO für UAVs – es ändern sich einige wichtige Punkte –
Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten
Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7  Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Quelle und Download: https://www.dfs.de/

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