Bürgerliche Dämmerung
Die bürgerliche Dämmerung beginnt, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem wahren Horizont befindet. Somit endet ein Tag, wenn die Sonnenscheibe wieder 6° unter dem Horizont steht und die bürgerliche Dämmerung endet (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 Artikel 2 Nummer 97). Ab 6° beginnt dann per Definition die Nacht.
Die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Dämmerung und dem Beginn am nächsten Morgen definiert die Nacht.
Die genauen Zeiten werden im AIP veröffentlicht.