Versicherung

Versicherung: Der private und der gewerbliche Betrieb eines Multicopters wird nicht von der privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen für die Regulierung von Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i. V. m. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Ein Nachweis über diese Versicherung ist vom Piloten mitzuführen.