Drohnen
Drohne: Militärisch geprägte Bezeichnung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Drohne: Militärisch geprägte Bezeichnung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Der Drohnenfüherschein ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb von UAV nach § 21 d LuftVO (gewerblicher Einsatz von UAV). Der Kenntnisnachweis ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht > 2 Kg oder für die Beantragung von Sondergenehmigungen.
Eine Drohnenbefliegung ist die systematische Erfassung eines Gebietes oder Objektes mit einer Drohne. Abhängig von der Aufgabenstellung können hochauflösende Fotos, Videos, Wärmebilder oder Laserscandaten aufgenommen werden.
Für Vermessungsaufgaben wird die Flugroute in der Regel vorab geplant. Die Drohne nimmt das Gelände in definierten Bahnen auf, wobei sich benachbarte Bilder stark überlappen. Diese Überdeckung ermöglicht anschließend eine photogrammetrische Berechnung von Punktwolken, Orthofotos und 3D-Modellen.
Neben der Vermessung werden Drohnenbefliegungen beispielsweise für technische Inspektionen, Bestandsdokumentationen, Thermografie und Baufortschrittskontrollen eingesetzt.
Eine professionelle Befliegung umfasst neben der eigentlichen Datenerfassung auch Flugplanung, Prüfung der luftrechtlichen Rahmenbedingungen, Auswahl geeigneter Sensorik sowie Qualitätskontrolle und Auswertung der aufgenommenen Daten.
