Drohnenführerschein

Der Drohnenfüherschein ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb von UAV nach § 21 d LuftVO (gewerblicher Einsatz von UAV). Der Kenntnisnachweis ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht > 2 Kg oder für die Beantragung von Sondergenehmigungen.