Nachtflug

Nachtflug: Der nächtliche Betrieb von Multicoptern wird wie auch die AE auf Länderebene geregelt. In einigen Bundeländern besteht ein generelles Verbot, in anderen sind gegenwärtig folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Besondere Begründung für den Nachtflug
  • Nachweis eines geringen Gefahrenpotential
  • Beleuchtung gemäß SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) sowie Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu §§ 17 und 19 Abs. 7LuftVO))