Panoramafreiheit

Panoramafreiheit: Die Panoramafreiheit ermöglicht das Fotografieren im öffentlichen Raum ohne die Urheberrechte von z.B. Architekten an den von Ihnen errichteten Bauwerken berücksichtigen zu müssen. Sobald dieser öffentliche Raum über Hilfsmittel erweitert wird, hier reicht schon die Verwendung einer Leiter, gilt dies nicht mehr. Damit gilt auch für alle Luftbilder mit dem Multicopter die Panoramafreiheit nicht. Bei der gewerblichen Nutzung von Gebäudefotos ist die Rechtslage diesbezüglich zwingend zu prüfen.