Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz: Für Luftbilder gelten die gleichen Vorgaben zu den Persönlichkeitsrechten fotografierter Personen und der Privatsphäre, wie sonst auch. Vor der Veröffentlichung müssen diese Rechte sowie auch das „Recht am eigenen Bild“ geprüft werden, ggf. sind Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen einzuholen.