Telefonische Freigabe vom Tower

Telefonische Freigabe vom Tower: Eine telefonische Freigabe vom Zuständigen Tower ist für Aufstiege in den Flugkontrollzonen sowie außerhalb von Kontrollzonen bei Flügen in größeren Höhen (>100m) erforderlich. Die Notwendigkeit einer telefonischen Freigabe wird in der AE festgelegt.