AE – Aufstiegserlaubnis
AE – Aufstiegserlaubnis für den Start eines Multicopters, diesbezügliche Regelungen sind Ländersache und werden von den Landesluftfahrtbehörden festgelegt. Der gewerbliche Einsatz von Multicoptern (Unbemanntes Luftfahrtsystem) erfordert eine Aufstiegserlaubnis nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Rahmenbedingungen für die Erteilung dieser Erlaubnis ist Ländersache. Es ist zu unterscheiden zwischen der Allgemeinerlaubnis und der Einzelerlaubnis. Die Art der erforderlichen Erlaubnis ist abhängig von Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung des Fluges eingehalten werden. Hierzu gehört z.B. das Gewicht des Multicopters und die Flughöhe. Abweichungen von diesen Eckwerten werden im Rahmen von Einzelgenehmigungen geprüft und ggf. genehmigt. Die Aufstiegsgenehmigungen sind kostenpflichtig. Die Luftverkehrsordnung wird derzeit überarbeitet.