Abflugbriefing

Abflugbriefing: Vor dem Abflug sollten alle Beteiligten wissen, was passiert. Wie bei einer Filmproduktion müssen alle ihre Position kennen, welches Kommando zu welcher Reaktion führt und was das Ziel des Fluges ist. Diese notwendige Unterweisung aller Teilnehmer am Flugbetrieb mindert Risiken. Außerdem ist allen vor Ort bekannt welche Maßnahmen bei Notfällen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen zu treffen sind. Steuerer vermeiden so Kommunikationsprobleme während das UAV in der Luft ist.

TIPP: Hilfspersonen sollten immer dafür sorgen, dass Passanten den Steuerer niemals während des Fluges ansprechen. Auch wenn die Fernbedienung und Bildschirm ein Magnet darstellt, muss der Steuerer ungestört bleiben.

AE – Aufstiegserlaubnis

AE – Aufstiegserlaubnis für den Start eines Multicopters, diesbezügliche Regelungen sind Ländersache und werden von den Landesluftfahrtbehörden festgelegt. Der gewerbliche Einsatz von Multicoptern (Unbemanntes Luftfahrtsystem) erfordert eine Aufstiegserlaubnis nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Rahmenbedingungen für die Erteilung dieser Erlaubnis ist Ländersache. Es ist zu unterscheiden zwischen der Allgemeinerlaubnis und der Einzelerlaubnis. Die Art der erforderlichen Erlaubnis ist abhängig von Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung des Fluges eingehalten werden. Hierzu gehört z.B. das Gewicht des Multicopters und die Flughöhe. Abweichungen von diesen Eckwerten werden im Rahmen von Einzelgenehmigungen geprüft und ggf. genehmigt. Die Aufstiegsgenehmigungen sind kostenpflichtig. Die Luftverkehrsordnung wird derzeit überarbeitet.

ATTI-Modus

Multicopter halten im ATTI-Modus durch barometrische Luftdruckmessung ausschließlich ihre Höhe. Es gibt keine Positionsstabilisierung, da GPS und GLONASS nicht aktiv sind.
Der Wind entscheidet also maßgeblich, in welche Richtung das UAV abgedriftet wird.