Beweissicherung mit Drohne für Baustellen
Beweissicherung mit Drohne für Baustellen: Die Beweissicherung vor Baubeginn ist für den Bauherren und den Bauunternehmer ein gleichermaßen wichtiges Thema. Mit der Befliegung des kompletten Baufeldes und der lückkenlosen Erstellung von 360 Grad Panoramen erfasst CopterCloud auch großräumige Baustellenbereiche z.B. für Infrastrukturbauwerke. Die Einzelpanoramen werden in einem virtuellen Rundgang verortet und bereitgestellt.
BIM: Building Information Modeling
BIM: Building Information Modeling ist eine Grundsystematik im Rahmen der Digitalisierungsstrategie in der Bauwirtschaft. Im Kern der Betrachtung steht die Abbildung eines Gebäudemodells in 5D – neben den bekannten 3 Raumdimensionen wird eine Zeit- und eine Kostenachse erfasst. Das Gebäude wird über den kompletten Lebenszyklus betrachtet: Planung – Bau – Betrieb. In jeder Phase ergeben sich sinnvolle Einsatzfelder für den Multicopter. Von der Bestanddatenerfassung und der Visualisierung in der Planungsphase, über die digitale Baustellenüberwachung im Bau bis hin zur Vermarktung von Bauvorhaben mit Luftbildern, Imagefilmen aus der Vogelperspektive und Visualisierungen. Inspektionsflüge und die Digitalisierung von Bestandsgebäuden sind Einsatzfelder im CAFM (Computer Aided Facility Management) in der Betriebsphase und der Bewirtschaftung und Wartung von Gebäuden und Industrieanlagen.
Bodensicht
Bodensicht: Die Sicht ist für die Luftfahrt von besondere Bedeutung. Bei hohen Geschwindigkeiten und bei Flügen nach Sicht (Visual Flight Rules, VFR) ist ein frühzeitiges Erkennen von Hindernissen wichtig. Die Flugsicht wird vom Stand der Sonne stark beeinflusst. So kann es passieren, dass von gleicher Position bei Blickrichtung gegen die tief stehende Sonne eine Sichtweite von 3 km und mit der Sonne im Rücken eine Sichtweite von 8 km gemeldet wird.
Die Bodensicht wird in der Luftfahrt als horizontale Sicht bezeichnet, die für die Festlegung der Flugwetterbedingungen von hoher Bedeutung ist. Nach deutschem Recht wird die Bodensicht für festgelegte Bereiche von einer beauftragten Person am Flughafen festgestellt und den Freigaben für Flüge zu Grunde gelegt.
Bürgerliche Dämmerung
Die bürgerliche Dämmerung beginnt, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem wahren Horizont befindet. Somit endet ein Tag, wenn die Sonnenscheibe wieder 6° unter dem Horizont steht und die bürgerliche Dämmerung endet (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 Artikel 2 Nummer 97). Ab 6° beginnt dann per Definition die Nacht.
Die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Dämmerung und dem Beginn am nächsten Morgen definiert die Nacht.
Die genauen Zeiten werden im AIP veröffentlicht.
BVLOS: Beyond Line of Sight
BVLOS: Beyond Line of Sight / Betrieb außer Sichtweite des Steuerers
Außer Sichtweite (Beyond Line of Sight / BVLOS) wird das Gerät betrieben, wenn es ohne optische Hilfsmittel nicht mehr zu erkennen ist. Laut § 21b Abs. 1 Nr. 1 LuftVO darf ein unbemanntes Luftfahrtgerät nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers geflogen werden, wenn das Gerät weniger als 5 kg wiegt. Hingegen für UAV über 5 kg sind Flüge ausserhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Es muss eine Betriebserlaubnis für Fluggeräte über 5 kg beantragt werden. Die Luftfahrtbehörde kann bei der Erlaubnis Anforderungen an das Fluggerät und den Steuerer für den BVLOS Flug stellen.
Das Fliegen mit Videobrille (FPV-Fliegen) ist – obgleich tatsächlich nicht in Sichtweite des Steuerers betrieben wird – zulässig, wenn das Gerät weniger als 30m aufsteigt und es entweder leichter als 0,25 kg ist oder bei dem Betrieb eine zweite Person, die den Luftraum beobachtet, den Steuerer auf mögliche Gefahren hinweist.