Computer-Aided Facility Management (CAFM)

Computer-Aided Facility Management (CAFM): Das digitale Flächenkataster, das CopterCloud auf Basis der Drohnenvermessung erstellt, ist eine optimale und dynamische Grundlage für Digitalisierungsstrategien (BIM, Industrie 4.0, CAFM). Weiterführende Informationen der einzelnen Raumelemente wie z. B. Detailaufnahmen von Objekten, Dokumente und Pläne oder Verlinkungen zu bereits vorhanden Ablagesystemen (Fileserver, Datenbank etc.) können im digitalen Flächenkataster hinterlegt werden.

 

Concept of Operations ConOps

Das Concept of Operations “ConOps” ist für alle professionellen zu erstellen Drohneneinsätze.  Im ConOps werden alle Prozesse beschrieben: für die Flugvorbereitung, die Flugdurchführung und die Nachbereitung der Flüge. Die Dokumentation dieser Prozessen in Form von Checklisten und Formularen zu gewährleisten.

Ein ganz wichtiger Baustein vom ConOps ist die Risikoanalyse. Jedes Risiko am Boden (Groundrisk) und in der Luft (Airrisk) ist zu beschreiben und zu bewerten hinsichtlich der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit. Es sind Maßnahmen zu beschreiben, die identifizierte Risiken reduzieren.

Im Sora-Verfahren werden hierfür relevante Grundlagen Beschrieben. Die Risikobewertung nach der SORA-GER (Specific Operations Risk Assessment Germany) liefert für alle Drohneneinsätze eine einheitliche Grundlage zur Bewertung der Risiken des Betriebs. Es ist jeweils das Groundrisk und Airrisk zu bewerten. Die Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems (JARUS) liefert die Grundlagen für diese Empfehlungen auf.

CTR – Kontrollierter Luftraum

Kontrollierter Luftraum (CTR): Der kontrollierte Luftraum beginnt 2.500 ft (760 m) über Grund. In einem Umkreis von 1,5km von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen reicht der kontrollierte Luftraum bis an den Boden.  Im kontrollierten Luftraum dürfen keine Multicopter betrieben werden.
Die Rechtsgrundlage der Luftraumeinteilung bzw. Klassifizierung findet sich in Deutschland in § 10 der LuftVO sowie in der Anlage 4 zur LuftVO. § 10 LuftVO und ist mit “Luftraumordnung” überschrieben. § 10 Abs. 2 LuftVO enthält die Begriffe “kontrollierter” und “unkontrollierter” Luftraum.
Der kontrollierte Luftraum umfasst mehrere Verfahrensräume, die in die Großbuchstaben A-E eingeteilt werden. Im Verfahrensraum G (Golf) des unkontrollierten Luftraums , dürfen Multicopter betrieben werden – vorbehaltlich aller übrigen Vorgaben in der Luftverkehrsordnung. Die Obergrenze von 2.500 ft. kann regional abgesenkt sein auf bis zu 1000ft .

Es empfiehlt sich unbedingt, vor dem Start die lokale Situation im Hinblick auf diese Abgrenzungen zu überprüfen. Hierfür kann sehr komfortabel eine App eingesetzt werden, z.B. MyFlyzone.