Luftraum

Der „Luftraum“ ist der mit „Luft“ gefüllte Raum über der Erdoberfläche. Der Luftraum über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet. Jeder Staat besitzt die Lufthoheit, d.h. das grundsätzliche Recht, die Benutzung seines Luftraumes eigenständig zu regeln.
In Deutschland gibt es eine Freiheit des Luftraums. Diese Regel gilt, obwohl der Luftraum über einer Liegenschaften streng genommen dem Grundstückseigentümer gehört. Im Interesse der Allgemeinheit haben Grundstückseigentümer die Benutzung des Luftraumes über ihren Liegenschaften für Zwecke der Luftfahrt zu dulden. Allerdings müssen Luftfahrtrechtsvorschriften (insbesondere die Regeln zu den Mindestflughöhen und des Lärmschutz) eingehalten werden. Hingegen für die Nutzung des Grundstücks als Aufstiegs- und Landefläche muss in jedem Fall eine Zustimmung vom Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten vorliegen.