Versicherung

Versicherung: Der private und der gewerbliche Betrieb eines Multicopters wird nicht von der privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen für die Regulierung von Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i. V. m. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Ein Nachweis über diese Versicherung ist vom Piloten mitzuführen.

Visuelle Inspektion mit Drohne

Visuelle Inspektion mit der Drohne:
Mit der Drohne werden hochauflösende Einzelbilder erstellt. In Abhängigkeit der zu erwartenden Schäden wird das komplette System-SetUp festgelegt. Je nach Flugbedingungen und Lichtverhältnissen können auch Haarrisse mit Rissbreiten von 0,2mm dargestellt werden. Für grobe Schäden an Dachziegeln oder Blitzschutzanlagen kann mit sehr viel gröberen Bildauflösungen gearbeitet werden. Die Anzahl der Bilder pro Quadratmeter, die im Rahmen der Prüfung gesichtet werden muss sowie das Datenvolumen sind weitere Parameter für dies Festlegungen.

Typische Einsatzbereiche Fotos

  • Dachinspektionen (Dachziegel, Abläufe, Regenrinnen, Blitzschutzanlagen)
  • Fassadeninspektionen (Risse, Abplatzungen, Fensterdichtungen)
  • Betonbauteile (Risse, Korrosion an Bewehrungen, Versinterung, Verschiebungen)
  • Kaianlagen (Leitern, Schutenhaken, Risse, Kollisionsen)
  • Schornsteine/Kamine (Risse, Abplatzungen, Ablagerungen, Eisbildung)
  • Balkone (Risse, Dichtungen, Versinterungen)