EASA: European Union Aviation Safety Agency

EASA: European Union Aviation Safety Agency. Die EU-Kommission betreibt seit Ende der 1990er Jahre das Projekt „Single European Sky“ mit dem Ziel, den europäischen Luftraum neu zu strukturieren und dessen Zersplitterung durch nationale Landesgrenzen und Interessen aufzulösen. Dadurch sollen Kosten gesenkt und die Sicherheit erhöht werden. Die Verordnungen aus dem Projekt heißen Standardized European Rules of the Air (SERA).
Diese hohen Sicherheits- und Umweltstandards sind nur mit hohen Kosten und mit viel Zeitaufwand zu erreichen. Um die technische Entwicklung von unbemannten Luftfahrzeugen zu fördern und zu erleichtern, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 im Anhang II UAS mit einer Startmasse von weniger als 150 kg ausgenommen. Damit sind die Mitgliedsländer für Regelungen bis zu dieser Obergrenze zuständig.

Einverständniserklärung / Eigentümergenehmigung

Eigentümergenehmigung: Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis aber auch für Flüge im Rahmen von Allgemeingenehmigungen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich, auf dessen Grundstück Start und Landung des Multicopters erfolgt.