Drohnen
Drohne: Militärisch geprägte Bezeichnung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Drohne: Militärisch geprägte Bezeichnung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Der Drohnenfüherschein ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb von UAV nach § 21 d LuftVO (gewerblicher Einsatz von UAV). Der Kenntnisnachweis ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht > 2 Kg oder für die Beantragung von Sondergenehmigungen.
Eine Drohnenbefliegung ist die systematische Erfassung eines Gebietes oder Objektes mit einer Drohne. Abhängig von der Aufgabenstellung können hochauflösende Fotos, Videos, Wärmebilder oder Laserscandaten aufgenommen werden.
Für Vermessungsaufgaben wird die Flugroute in der Regel vorab geplant. Die Drohne nimmt das Gelände in definierten Bahnen auf, wobei sich benachbarte Bilder stark überlappen. Diese Überdeckung ermöglicht anschließend eine photogrammetrische Berechnung von Punktwolken, Orthofotos und 3D-Modellen.
Neben der Vermessung werden Drohnenbefliegungen beispielsweise für technische Inspektionen, Bestandsdokumentationen, Thermografie und Baufortschrittskontrollen eingesetzt.
Eine professionelle Befliegung umfasst neben der eigentlichen Datenerfassung auch Flugplanung, Prüfung der luftrechtlichen Rahmenbedingungen, Auswahl geeigneter Sensorik sowie Qualitätskontrolle und Auswertung der aufgenommenen Daten.
EASA: European Union Aviation Safety Agency. Die EU-Kommission betreibt seit Ende der 1990er Jahre das Projekt „Single European Sky“ mit dem Ziel, den europäischen Luftraum neu zu strukturieren und dessen Zersplitterung durch nationale Landesgrenzen und Interessen aufzulösen. Dadurch sollen Kosten gesenkt und die Sicherheit erhöht werden. Die Verordnungen aus dem Projekt heißen Standardized European Rules of the Air (SERA).
Diese hohen Sicherheits- und Umweltstandards sind nur mit hohen Kosten und mit viel Zeitaufwand zu erreichen. Um die technische Entwicklung von unbemannten Luftfahrzeugen zu fördern und zu erleichtern, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 im Anhang II UAS mit einer Startmasse von weniger als 150 kg ausgenommen. Damit sind die Mitgliedsländer für Regelungen bis zu dieser Obergrenze zuständig.
Eigentümergenehmigung: Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis aber auch für Flüge im Rahmen von Allgemeingenehmigungen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich, auf dessen Grundstück Start und Landung des Multicopters erfolgt.
Die Erstellung eines Fachkatasters ist eine wichtige Grundlage für die Stadt- und Raumplanung, die Bauleitplanung und die Bewirtschaftung von Flächen. Ein Fachkataster ist ein systematisches Bestands- und Nachweisverzeichnis zu bestimmten Raumelementen. Diese Verzeichnisse werden häufig von öffentlichen Verwaltungen oder Institutionen genutzt, um die Entwicklung, Gestaltung und Erhaltung in spezifischen Teilbereichen wie Verkehr, Umwelt oder Bauleitplanung zu organisieren.
Beispiele für Fachkataster sind das Liegenschaftskataster, Baumkataster, Leitungskataster, das Grünflächenkataster und das Altlastenkataster. Ein Fachkataster besteht in der Regel aus Bestandsverzeichnissen und deren kartographischer Abbildung.
Die Raumdatenerfassung aus der Luft eignet sich hervorragend für die Erstellung von Fachkatastern. Das photogrammetrisch berechnete Orthofoto bildet Grundlage für die Digitalisierung von Raumelementen.
CopterCloud ist spezialisiert auf die Erstellung von Fachkatastern, wie z.B. Flächenkatastern für das digitale Liegenschaftsmanagement.
Flugbeschränkungsgebiete: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist für die Einhaltung der Abstände von Luftfahrzeugen nach SERA 3220 zuständig. Sie richtet ständige und temporäre Flugbeschränkungsgebiete ein und veröffenlicht diese über das AIP und NOTAM. Ständige Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) werden auch in Luftfahrtkarten in rot mit Schraffur eingezeichnet.
Flugbeschränkungsgebiete sind nach allen Seiten begrenzt, ein Mindestabstand ist nicht einzuhalten. Ein Luftfahrzeug darf ohne Genehmigugn der zuständigen Stelle nicht einfliegen. Für die Erteilung einer Durchfluggenehmigung ist das BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) zuständig. Wer dennoch ohne Genehmigung in ein aktives ED R einfliegt, verhält sich strafbar nach § 62 LuftVG.
Insbesondere in Berlin ist daher auf die Grenzen des ED-R134 zu achten. Entsprechend der NfL 1-657-16 muss die BFA formlos für Durchflüge innerhalb der 1. NM angefragt werden. Für Flüge im ED-R 134 und ausserhalb der ersten neutischen Meile muss mindestens das Lagezentrum der Polizei 2h vor Start informiert werden. Zentrum des ED-134 ist das Reichtagsgebäude.
Flugbuch / Logbuch: Gewerbliche Flüge mit dem Multicopter müssen dokumentiert werden. Über die Einsätze ist ein Nachweis zu führen, der mindestens zwölf Monate aufzubewahren ist. Der Pilot muss das Flugbuch mit sich führen und auf Verlangen vorlegen. Folgende Eckdaten sind zu erfassen:
Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem? Diese Einordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO). „Flugmodell“ nach Nr. 1 a) oder „unbemanntes Luftfahrtsystem“ Nr. 7 (UAS).
FPV: First Person View. Eine am Multicopter montierte Kamera ermöglicht einen Flugmodus in dem der Blickwinkel vom fliegenden Multicopter auf das Steuergerät übertragen wird – dies kann auch eine FPV Brille sein. Die Verwendung dieser Steuerung unterliegt rechtlichen Einschränkungen, vgl. LOS (Line of Sight).
