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Multicopter

Multicopter: Überbegriff für senkrecht startende unbemannten Luftfahrtsyteme ohne Gleitflugeigenschaften, die im zivilen Umfeld eingesetzt werden – unabhängig von der Anzahl der Propeller.

Multispektralkamera

Multispektralkamera: Mehrere parallele Aufnahmekanäle/Spektralkanäle werden gleichzeitig ausgelöst und erweitern den Farbraum des digitalen Bildes erheblich – bis in die nicht sichtbaren Bereiche. Mit dieser Systematik können Daten in den Bereichen UV-Licht, sichtbares Licht und Infrarot gleichzeitig erfasst werden. Die Technik kommt insbesondere für die Bewertung von Vegetationszuständen in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz. So können für die Düngung, Bewässerung oder die Schädlingsbekämpfung wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Nachtflug

Nachtflug: Der nächtliche Betrieb von Multicoptern wird wie auch die AE auf Länderebene geregelt. In einigen Bundeländern besteht ein generelles Verbot, in anderen sind gegenwärtig folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Besondere Begründung für den Nachtflug
  • Nachweis eines geringen Gefahrenpotential
  • Beleuchtung gemäß SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) sowie Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung (zu §§ 17 und 19 Abs. 7LuftVO))

NfL 2026-1-3960

Drohneninspektionen in Kontrollzonen: Was die neue NfL 2026-1-3960 ändert

Seit dem 6. August 2026 gelten mit der NfL 2026-1-3960 neue Regeln für Drohnenflüge in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

CopterCloud führt seit über zehn Jahren regelmäßig Inspektionsflüge im Hamburger Stadtgebiet durch. Hamburg ist dabei durch die sehr zentrale Lage des Flughafens geprägt – ein großer Teil des Stadtgebietes liegt innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Hamburg.

Für Inspektionsflüge an Gebäuden, Industrieanlagen, Windenergieanlagen und anderer technischer Infrastruktur ist die Neuregelung daher besonders relevant.

Die bisherige Regelung NfL 2023-1-2705 wurde aufgehoben. An die Stelle einer weitgehend einheitlichen Höhenregelung tritt ein differenziertes System aus vier Zonen.

Vier Zonen mit unterschiedlichen Flughöhen

Die Kontrollzonen werden künftig in einen Innenbereich (Zone 1) und einen Außenbereich (Zonen 2 bis 4) unterteilt.

In Zone 1, also insbesondere im unmittelbaren Umfeld des Flughafens sowie der An- und Abflugbereiche, ist weiterhin eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.

Die entscheidenden Erleichterungen in der Praxis ergeben sich für die Zonen 2 bis 4. Hier erteilt die DFS unter den Bedingungen der NfL 2026-1-3960 eine allgemeine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Die grundsätzlich zulässigen Flughöhen sind dabei gestaffelt:

  • Zone 2: bis 25 m über Flugplatzhöhe bzw. Grund – maßgeblich ist der niedrigere Wert
  • Zone 3: bis 45 m über Flugplatzhöhe bzw. Grund – ebenfalls der niedrigere Wert
  • Zone 4: bis 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund – grundsätzlich ist der höhere Wert maßgeblich. Sollte der UAS-Aufstiegsort in Zone 4 unter der Flugplatzhöhe liegen, beträgt die maximal zulässige Flughöhe 100 m über Grund.

Entscheidend sind damit nicht allein die Höhe über Grund, sondern auch die Lage innerhalb der Kontrollzone, die Flugplatzhöhe und die Geländehöhe am Einsatzort.

Besonders relevant für Inspektionen: hindernisnahes Fliegen

Für technische Inspektionsflüge enthält die neue Regelung einen besonders wichtigen Punkt:

Die zonenbezogenen Flughöhen dürfen bei hindernisnahen Flügen überschritten werden.

Als hindernisnah gilt dabei ein Flug, bei dem sich die Drohne maximal 30 Meter seitlich und 15 Meter oberhalb des Hindernisses befindet.

Damit berücksichtigt die neue Regelung eine typische Besonderheit professioneller Inspektionsflüge: Bei der Untersuchung einer Fassade, eines Daches, eines Schornsteins, Mastes oder einer Windenergieanlage bewegt sich die Drohne gezielt in unmittelbarer Nähe des zu untersuchenden Bauwerks.

Die DFS erläutert dies selbst am Beispiel einer 150 Meter hohen Windenergieanlage: Bei einem hindernisnahen Flug kann die Drohne unter den genannten Voraussetzungen bis zu 15 Meter über das Hindernis und damit bis auf 165 Meter über Grund steigen.

Gerade für die visuelle Inspektion und Thermografie hoher Bauwerke kann diese Regelung die Durchführung von Einsätzen innerhalb von Kontrollzonen erheblich erleichtern.

Allgemeine Freigabe bedeutet nicht „genehmigungsfrei“

Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen der Flugverkehrskontrollfreigabe und anderen luftrechtlichen Anforderungen.

Die allgemeine FVK-Freigabe der DFS ersetzt beispielsweise keine gegebenenfalls erforderliche Betriebsgenehmigung und auch nicht die Prüfung geografischer UAS-Gebiete nach § 21h LuftVO.

Vor jedem Einsatz müssen daher weiterhin der konkrete Standort, die jeweilige UAS-Zone, aktuelle Luftraumbeschränkungen sowie die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Genehmigungen geprüft werden.

Auch die Verantwortung für die Kollisionsvermeidung bleibt beim Fernpiloten. Innerhalb einer Kontrollzone muss jederzeit mit bemanntem und unbemanntem Flugverkehr gerechnet werden.

Was bedeutet die NfL 2026-1-3960 für unsere Inspektionsflüge?

Für CopterCloud ist die Neuregelung vor allem deshalb interessant, weil sie professionelle, hindernisnahe Drohnenflüge differenzierter berücksichtigt.

Wir begrüßen, dass die DFS damit einen wichtigen Schritt hin zu praxistauglicheren Regelungen für Drohneninspektionen in Kontrollzonen gegangen ist.

Bei Inspektionen bewegen wir uns gezielt entlang von Bauwerken und technischen Anlagen – beispielsweise an:

Fassaden und Dächern · Industrieanlagen · Schornsteinen und Masten · Kaimauern · technischen Anlagen und Infrastruktur

Eine sorgfältige Flugvorbereitung bleibt selbstverständlich erforderlich: Zone, Geländehöhe, Flugplatzhöhe, erforderliche Flughöhe und weitere geografische Beschränkungen müssen für jeden Einsatz individuell geprüft werden.

NfL: Nachrichten für Luftfahrer

NfL: Nachrichten für Luftfahrer. Ergänzungen, technische Änderungen oder Umsetzungsanweisungen werden im Amtsblatt der Luftfahrt, den Nachrichten für Luftfahrer (NFL) alle 14 Tage durch die DFS veröffentlicht. Gerade die Auslegung und Interpretation der Gesetze für den Betrieb von UAV werden in den NFL spezifiziert. Beispielhaft sei hier auf die NfL 1-1023-17 vom 12.05.2017 verwiesen.

Nicken, Querachse

Nicken, Querachse: Die Querachse verläuft quer durch das Fluggerät, beim Multicopter senkrecht zur Längsachse als gedachte Linie, beim Flächenflugzeug meist durch die Mitte der Flügel. Während der Multicopter seitlich in Richtung der Querachse fliegen kann, ist diese Bewegung beim Flächenflugzeug nicht möglich. Das Drehen um die Querachse heißt Nicken (nick/pitch). Bei Multicopter folgt aus dem Nicken eine Beschleunigung oder abbremsen und ist vergleichbar mit dem Seitwärtsflug. Das Flächenflugzeug steigt und sink und ändert seine Geschwindigkeit je nach Antrieb als Folge der Schwerkrafteinflüsse.

No-Fly Zone

NFZ: No-Fly-Zone

Als No-Fly-Zone wird eine Flugverbotszone für Drohnen bezeichnet,  Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke.

NOTAM

Notice to Airmen – kurzfristige Änderungen im Luftraum und Informationen zur Sicherung des Flugverkehrs. Hierbei kann es sich um Hindernisse oder Sicherheitszonen handeln, z.B. wenn ein Turnier für Fesselballone ausgetragen wird und dieser Bereich nicht durchflogen werden darf. Die Deutsche Flugsicherung stellt unter www.dfs-ais eine NOTAM-Liste bereit.

Notfallplanung

Notfallplanung: Die letzte Maßnahme im Falle eines Fehlfunktion oder einer unerwarteten Situation bei einem Drohnenflug ist die Notlandung. Die Notfallplanung sorgt dafür, dass alle beteiligten Personen wissen, welche Maßnahmen im Falle eines Zwischenfalls zu ergreifen sind.

Hilfsfragen zur Notfallplanung

  • Wo lande ich bei einer Fehlfunktion während des Starts?
  • Welche Fläche verwende ich zur Landung während des Fluges?
  •  Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn das UAS außer Sicht gerät?
  •  Welche Kommandos erhalten die Hilfskräfte bei einem Notfall?
  •  Wer ist zu informieren bzw. wo stehen Notfallnummern?

Wer professionell fliegt sollte hier handlungssicher sein. Die Notfallplanung sollte nicht nur theoretisch geplant werden, sondern auch regelmäßig mit allen Beteiligten geübt werden.
Vorsicht beim Notfallplan auf Knopdruck. . Die Return to home (RTH) Funktion ist bei jedem Modell leicht anders. Nur durch Übung und Test kann das Verhalten des Teams und des UAV trainiert und der Schaden im Ernstfall gemindert werden.

Oktokopter

Oktocopter: Multicopter mit acht Propellern.