Drohnenführerschein

Der Drohnenfüherschein ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb von UAV nach § 21 d LuftVO (gewerblicher Einsatz von UAV). Der Kenntnisnachweis ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht > 2 Kg oder für die Beantragung von Sondergenehmigungen.

EASA: European Union Aviation Safety Agency

EASA: European Union Aviation Safety Agency. Die EU-Kommission betreibt seit Ende der 1990er Jahre das Projekt „Single European Sky“ mit dem Ziel, den europäischen Luftraum neu zu strukturieren und dessen Zersplitterung durch nationale Landesgrenzen und Interessen aufzulösen. Dadurch sollen Kosten gesenkt und die Sicherheit erhöht werden. Die Verordnungen aus dem Projekt heißen Standardized European Rules of the Air (SERA).
Diese hohen Sicherheits- und Umweltstandards sind nur mit hohen Kosten und mit viel Zeitaufwand zu erreichen. Um die technische Entwicklung von unbemannten Luftfahrzeugen zu fördern und zu erleichtern, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 im Anhang II UAS mit einer Startmasse von weniger als 150 kg ausgenommen. Damit sind die Mitgliedsländer für Regelungen bis zu dieser Obergrenze zuständig.

Einverständniserklärung / Eigentümergenehmigung

Eigentümergenehmigung: Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis aber auch für Flüge im Rahmen von Allgemeingenehmigungen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich, auf dessen Grundstück Start und Landung des Multicopters erfolgt.

Flugbeschränkungsgebiete

Flugbeschränkungsgebiete: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist für die Einhaltung der Abstände von Luftfahrzeugen nach SERA 3220 zuständig. Sie richtet ständige und temporäre Flugbeschränkungsgebiete ein und veröffenlicht diese über das AIP und NOTAM. Ständige Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) werden auch in Luftfahrtkarten in rot mit Schraffur eingezeichnet.

Flugbeschränkungsgebiete sind nach allen Seiten begrenzt, ein Mindestabstand ist nicht einzuhalten. Ein Luftfahrzeug darf ohne Genehmigugn der zuständigen Stelle nicht einfliegen. Für die Erteilung einer Durchfluggenehmigung ist das BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) zuständig. Wer dennoch ohne Genehmigung in ein aktives ED R einfliegt, verhält sich strafbar nach § 62 LuftVG.

Insbesondere in Berlin ist daher auf die Grenzen des ED-R134 zu achten. Entsprechend der NfL 1-657-16 muss die BFA formlos für Durchflüge innerhalb der 1. NM angefragt werden. Für Flüge im ED-R 134 und ausserhalb der ersten neutischen Meile muss mindestens das Lagezentrum der Polizei 2h vor Start informiert werden. Zentrum des ED-134 ist das Reichtagsgebäude.

Flugbuch / Logbuch

Flugbuch / Logbuch: Gewerbliche Flüge mit dem Multicopter müssen dokumentiert werden. Über die Einsätze ist ein Nachweis zu führen, der mindestens zwölf Monate aufzubewahren ist. Der Pilot muss das Flugbuch mit sich führen und auf Verlangen vorlegen. Folgende Eckdaten sind zu erfassen:

  • Datum und Uhrzeit
  • Name des Piloten
  • Bezeichnung des Gerätes
  • Einsatzort (genaue Angabe)
  • Dauer des Einsatzes
  • Anzahl der Starts und Landungen
  • Gesamtflugzeit des Einsatzes – Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen

Flugmodell

Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem? Diese Einordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO). „Flugmodell“ nach Nr. 1 a) oder „unbemanntes Luftfahrtsystem“ Nr. 7 (UAS).

FPV – First Person View

FPV: First Person View. Eine am Multicopter montierte Kamera ermöglicht einen Flugmodus in dem der Blickwinkel vom fliegenden Multicopter auf das Steuergerät übertragen wird – dies kann auch eine FPV Brille sein. Die Verwendung dieser Steuerung unterliegt rechtlichen Einschränkungen, vgl. LOS (Line of Sight).

Funksmog

Funksmog: Die Steuerung des Multicopters kann durch eine hohe Funklast auf den zugewiesenen Frequenzbändern stark erschwert oder sogar unmöglich werden. Auch eine hohe Anzahl von Eisenbauteilen in der Nähe des Flugbereiches kann zu starken Beeinträchtigung der Steuerung führen. Solche Rahmenbedingungen sind z.B. in Hafen- und Industriegebieten häufig zu finden. Hier ist eine besonders sorgfältige Flugvorbereitung und Überprüfung der Manövrierfähigkeit zwingend erforderlich.

Funksteuerung / RC (radiocontrol)

Funksteuerung / RC (Radiocontrol): Die Steuerung des Multicopters erfolgt über eine Funkverbindung zur Steuerungseinheit des Piloten. Für die Öffentlichkeit sind nur fest definierte Frequenzbänder freigegeben, die lizenzfrei benutzt werden könnten (§ 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die freigegebenen Frequenzbänder (27 MHz, 35 MHz, 40 MHz, 433 MHz, 2,4 GHz) sind von einem gerastert, bzw. in Kanäle unterteilt und erlauben so eine Multiusernutzung. Initiativen zur Einführung eigener Frequenzbänder für die Steuerung von Drohnen waren bislang nicht erfolgreich.

Georeferenzierte Luftbilder aus Drohnenbefliegungen

Georeferenzierte Luftbilder aus Drohnenbefliegungen: Die Außenanlagen werden sehr kosten- und zeiteffizient aus der Luft mit der Drohne erfasst. Aus den georeferenzierten Einzelbildern und Passpunkten am Boden werden verzerrungsfreie Orthofotos berechnet. Diese True-Orthofotos bilden die Grundlage für die Digitalisierung der Raumelemente. Die Bildauflösung aus einer Drohnenbefliegung übersteigt die Auflösung aus amtlichen Befliegungen (z.B. DOP20 = 20cm/Pixel) um ein Vielfaches, so können auch kleinteilige Elemente erfasst werden.